FAQ-Bereich
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung & Gutachten
Allgemeine Fragen zur Immobilienbewertung
Was ist eine Immobilienbewertung?
Eine Immobilienbewertung ermittelt den aktuellen Markt- bzw. Verkehrswert einer Immobilie.
Dabei werden Lage, Zustand, Baujahr, Ausstattung sowie aktuelle Marktdaten berücksichtigt.
Ziel ist eine realistische und nachvollziehbare Wertermittlung.
Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Verkehrswert?
In Deutschland werden die Begriffe meist gleich verwendet.
Der Verkehrswert ist gesetzlich im § 194 BauGB definiert und beschreibt den Preis,
der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar ist.
Wann brauche ich eine Immobilienbewertung?
Typische Anlässe sind Verkauf, Kauf, Erbschaft, Scheidung, Schenkung, Finanzierung,
Vermögensübersicht oder steuerliche Fragestellungen. Restnutzungsgutachten zur steuerlichen Optimierung.
Reicht eine Online-Immobilienbewertung aus?
Online-Bewertungen liefern nur grobe Richtwerte. Sie berücksichtigen keine Objektbesichtigung,
keine Bauschäden und keine individuellen Besonderheiten.
Für fundierte Entscheidungen ist eine professionelle Bewertung sinnvoll.
Fragen zu Gutachten & Leistungen
Welche Arten von Gutachten bieten Sie an?
Ich erstelle Kurzgutachten, ausführliche Verkehrswertgutachten
sowie individuelle Bewertungen je nach Anlass, z. B. für Verkauf, Erbschaft oder Scheidung.
Gutachten über den Restwert einer Immobilie.
Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist eine kompakte, verständliche Wertermittlung mit den wichtigsten Bewertungsgrundlagen.
Es eignet sich gut zur internen Entscheidungsfindung oder Verkaufsorientierung.
Was ist ein Vollgutachten?
Ein Vollgutachten ist ein ausführliches, detailliertes Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV
mit umfassender Dokumentation und nachvollziehbarer Herleitung des Wertes.
Welche Bewertungsverfahren kommen zum Einsatz?
Je nach Objekt werden das Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren
oder Ertragswertverfahren angewendet. Oft erfolgt eine Plausibilisierung über mehrere Verfahren.
Fragen zu Kosten & Ablauf
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Die Kosten hängen von Objektart, Umfang und Zweck der Bewertung ab.
Ich arbeite mit transparenten Festpreisen, die vorab klar vereinbart werden.
Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?
Nach der Kontaktaufnahme erfolgt eine Objektbesichtigung. Anschließend werden alle relevanten Unterlagen geprüft,
Marktdaten analysiert und der Immobilienwert ermittelt.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Je nach Umfang und Objektart dauert die Erstellung in der Regel wenige Tage bis einige Wochen. Kurzfristige Termine sind möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundbuchauszug, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Modernisierungsnachweise
und ggf. Mietverträge sind hilfreich. Fehlende Unterlagen können meist ergänzt werden.
Fragen zu Schadensbewertung & Schadensexpertise
Was macht ein Immobilien-Schadensexperte?
Ein Schadensexperte beurteilt Bauschäden, Baumängel und deren Auswirkungen auf den Immobilienwert.
Ziel ist eine sachliche und fachliche Einschätzung.
Welche Schäden werden bewertet?
Typische Schäden sind Feuchtigkeit, Schimmel, Wasserschäden,
Risse, Baumängel, Sanierungsstau und altersbedingte Abnutzungen.
Wird auch der Sanierungsbedarf eingeschätzt?
Ja. Neben der Schadensanalyse erfolgt eine Einschätzung des notwendigen
Sanierungsumfangs sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten.
Ist eine Schadensbewertung vor dem Immobilienkauf sinnvoll?
Ja, insbesondere vor einem Kauf schützt sie vor bösen Überraschungen
und hilft bei Preisverhandlungen oder Kaufentscheidungen.
Fragen zu Verkauf, Erbschaft & Scheidung
Warum ist eine Bewertung vor dem Verkauf sinnvoll?
Eine realistische Bewertung verhindert, dass eine Immobilie zu teuer oder zu günstig angeboten wird.
Das spart Zeit und erhöht die Verkaufschancen.
Wird ein Gutachten bei Erbschaften benötigt?
Oft ja. Für eine faire Vermögensaufteilung oder steuerliche Zwecke ist eine objektive Bewertung sinnvoll.
Ist ein Gutachten bei Scheidung erforderlich?
In vielen Fällen dient es als neutrale Grundlage zur Vermögensaufteilung und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
Fragen zur Neutralität & Arbeitsweise
Arbeiten Sie unabhängig von Maklern?
Ja. Die Bewertung erfolgt neutral, unabhängig und ohne Verkaufsinteressen oder Provisionen.
Werden Ergebnisse verständlich erklärt?
Ja. Die Bewertung wird nachvollziehbar erläutert, sodass auch Nicht-Fachleute die Ergebnisse verstehen.
Werden kurzfristige Termine angeboten?
Ja. Kurzfristige Objektbesichtigungen und Termine sind nach Absprache möglich.
Region & Kontakt
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Der Schwerpunkt liegt in Mönchengladbach und Umgebung. Weitere Regionen sind nach Absprache möglich.
Wie kann ich eine Bewertung anfragen?
Über das Kontaktformular oder telefonisch. Ich melde mich zeitnah zur Abstimmung des weiteren Vorgehens.
Hinweis
- Diese FAQ ersetzen keine individuelle Beratung. Jede Immobilie ist einzigartig und sollte individuell bewertet werden.
FAQ zum Gebäudemodernisierungsgesetz 2026
Was ändert sich 2026 beim Heizungsgesetz?
Ab 2026 wird das bisherige Heizungsgesetz durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt. Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt. Eigentümer haben künftig mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heizung.
Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?
Nein. Es gibt keine Pflicht zum Austausch einer funktionierenden Heizung. Ein Wechsel ist nur notwendig, wenn die Anlage technisch nicht mehr nutzbar ist oder freiwillig modernisiert werden soll.
Sind Gasheizungen ab 2026 noch erlaubt?
Ja. Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Ab 2029 muss jedoch ein steigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe genutzt werden. Der Start liegt bei mindestens 10 Prozent.
Sind Ölheizungen künftig verboten?
Nein. Auch Ölheizungen bleiben erlaubt. Wie bei Gasheizungen gilt ab 2029 die Pflicht zur schrittweisen Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe.
Was bedeutet die Bio-Treppe?
Die Bio-Treppe verpflichtet neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 zur Nutzung eines wachsenden Anteils klimafreundlicher Brennstoffe. Der Mindestanteil startet bei 10 Prozent und steigt bis 2040 weiter an.
Gibt es weiterhin Förderungen für neue Heizungen?
Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt mindestens bis 2029 bestehen. Modernisierungen können weiterhin staatlich bezuschusst werden.
Müssen Bestandsgebäude energetisch saniert werden?
Nein. Das neue Gesetz löst keine automatische Sanierungspflicht für bestehende Wohngebäude aus. Modernisierungen bleiben grundsätzlich freiwillig.
Ab wann gelten Nullemissionsgebäude im Neubau?
Ab 2028 für öffentliche Neubauten und ab 2030 für alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude müssen diese als Nullemissionsgebäude errichtet werden.
